Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus über den Speichel ausgeschieden wird. Dies ist auch noch einige Wochen nach Beendigung der Krankheitssymptome möglich. Außerdem kann es bei dem im Körper verbleibenden Virus zu einer Reaktivierung kommen.
Wie lange muss man bei Pfeifferschem Drüsenfieber zuhause bleiben?
Wie lang dauert die Krankschreibung bei Pfeifferschem Drüsenfieber? – Über die Dauer der Krankheit entscheidet der behandelnde Arzt individuell für jeden Patienten. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich. Bei Bedarf wird der Arzt eine Krankschreibung verlängern.
Ist Pfeiffersches Drüsenfieber sehr ansteckend?
Welche Symptome können auftreten? – Erste Krankheitszeichen treten etwa zwei bis acht Wochen nach der Infektion auf. In der Frühphase kommt es v.a. zu einem allgemeinen Krankheitsgefühl mit grippeähnlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Glieder- und Muskelschmerzen sowie Abgeschlagenheit. Im weiteren Verlauf kann es typischerweise zu folgenden Beschwerden kommen:
geschwollene Lymphknoten an Hals und Nacken, manchmal auch an anderen Körperstellen, Fieber bis etwa 39 Grad Celsius, Rachenentzündung, geschwollene Mandeln mit dickem Belag, Schluckbeschwerden, Heiserkeit und übler Mundgeruch, Schwellung von Milz und Leber. Dadurch kann es auch zu Übelkeit, Bauchschmerzen und Gelbsucht kommen.
Seltener tritt kurzzeitig ein feinfleckiger Hautausschlag auf. Darüber hinaus leiden Betroffene manchmal unter Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen und Orientierungsstörungen. Bei kleinen Kindern sind oft keine Krankheitszeichen vorhanden. Bei Kindern unter zehn Jahren verläuft die Infektion meist deutlich harmloser als bei Jugendlichen und Erwachsenen.
Wie lange dauert Pfeiffersches Drüsenfieber bei Erwachsenen?
Dauer, Verlauf und Spätfolgen – Hat eine Ansteckung mit dem EBV-Virus zum Ausbruch des Pfeifferschen Drüsenfiebers geführt, dauert dieses im Schnitt 12 – 18 Tage. Der Körper braucht anschließend weitere 2 – 4 Wochen, um sich zu erholen. In dieser Zeit kann es immer wieder zu Fieberschüben oder zusätzlichen Infekten kommen, da das Immunsystem noch geschwächt ist.
- Ein Bruchteil der Erkrankten leidet noch bis zu 6 Monate nach Erkrankungsbeginn an einer verminderten Leistungsfähigkeit.
- Nach einer Ansteckung mit dem Epstein-Barr-Virus dauert es mindestens 10, im Durchschnitt 14 Tage, bis das Drüsenfieber ausbricht.
- Teilweise kann die Inkubationszeit sogar bis zu 50 Tage betragen.
Die Dauer der Inkubationszeit ist vermutlich stark davon abhängig, wie schnell und stark das körpereigene Abwehrsystem reagiert und welche Virusmengen bei der Ansteckung übertragen wurden. Während der Inkubationszeit kann sich die Erkrankung durch Vorboten ankündigen, etwa durch leicht erhöhte Körpertemperatur, verminderte Leistungsfähigkeit sowie Kopf- und Gliederschmerzen.
Wie alle Herpesviren verbleibt auch das EB-Virus lebenslang latent (“schlummernd”) im Körper. Da das Immunsystem deshalb jedoch beständig Antikörper gegen das Virus produziert, sind erneute Ausbrüche äußerst selten. Kommt es dennoch zu einem weiteren Ausbruch, so verläuft dieser meist ohne Symptome. Im Gegensatz zum asiatischen Raum sind in Deutschland chronische Verläufe extrem selten.
Patienten leiden dann monate-, teils sogar jahrelang unter den typischen Symptomen wie Fieber, Lymphknotenschwellungen, vergrößerter Milz und Leberentzündung. In ihrem Blut lässt sich die DNA, also das Erbgut von EBV, in großen Mengen nachweisen. In Schleimhautzellen des Nasenrachenraumes sind Reste des EBV nach einer Infektion meist lebenslang nachweisbar.
Das scheint vor allem bei Patienten mit geschwächtem Abwehrsystem das Risiko für Morbus Hodgkin und Burkitt-Lymphome, 2 Arten von Blutkrebs, sowie für Tumore im Nasen-Rachenraum (Nasopharynxkarzinom) zu erhöhen. Bei Kindern mit einer angeborenen Abwehrschwäche, oder einer medikamentösen Unterdrückung des Immunsystems kann das Epstein-Barr-Virus offenbar ebenfalls Blutkrebs (Lymphome) hervorrufen.
Ein Drittel der Hodgkin-Lymphome im Kindesalter werden mit dem EBV-Virus in Verbindung gebracht.
Was darf man nicht bei Pfeifferschem Drüsenfieber?
Ernährungsmedizin –
Beachtung folgender spezieller Ernährungsempfehlungen während der Erkrankung:
Keine harten Speisen zu sich nehmen, sondern eher weiche Speisen wie Suppen und Tee, z.B. Kamillentee. Ausreichende Flüssigkeitsaufnahme! Da es im Verlauf einer fieberhaften Erkrankung zu starken Flüssigkeitsverlusten kommt, sollte die Flüssigkeitsaufnahme bei nieren- und herzgesunden Erwachsenen nach folgender Faustregel erfolgen: bei jedem Grad Körpertemperatur über 37 °C zusätzlich 0,5-1 Liter pro °C, Am besten geeignet sind Tees. Bei fieberhaften Erkrankungen empfiehlt sich eine leichte Vollkost, Im Rahmen dieser Ernährung sollte auf folgende Lebensmittel und Zubereitungsverfahren verzichtet werden, da sie erfahrungsgemäß häufig Beschwerden verursachen:
voluminöse und fettreiche Mahlzeiten Hülsenfrüchte und Gemüse wie Weißkohl, Grünkohl, Paprika, Sauerkraut, Lauch, Zwiebeln, Wirsing, Pilze rohes Stein- und Kernobst frisches Brot, Vollkornbrot hartgekochte Eier kohlensäurehaltige Getränke frittierte, panierte, geräucherte, sehr stark gewürzte oder sehr süße Lebensmittel zu kalte bzw. zu heiße Lebensmittel
Ernährung reich an:
Vitaminen (Vitamin C ) – Auf Grund des Fiebers kann es zu einem Mangel an Vitamin C kommen. Zudem ist Vitamin C wichtig für das Immunsystem. Vitamin C-reiche Lebensmittel sind Gemüse wie Spinat und Obst (Apfelsinen, Erdbeeren, Kiwis, Johannisbeeren), die zudem während einer Infektion gut vertragen werden.
Nach der Genesung ggf. Ernährungsberatung auf der Grundlage einer Ernährungsanalyse
Auswahl geeigneter Lebensmittel auf Grundlage der Ernährungsanalyse
Ggf. Einnahme eines geeigneten Nahrungsergänzungsmittels Für Fragen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stehen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung. Nehmen Sie bei Fragen dazu bitte per E-Mail – [email protected] – Kontakt mit uns auf, und teilen Sie uns dabei Ihre Telefonnummer mit und wann wir Sie am besten erreichen können. Detaillierte Informationen zur Ernährungsmedizin erhalten Sie von uns.
Wie lange ist man mit Pfeifferschem Drüsenfieber krank?
Das typische Krankheitsbild – Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen zeigt sich das Pfeiffersche Drüsenfieber mit einer Triade von Symptomen: Fieber, Lymphknotenschwellung und Entzündungen im Rachenbereich (Monozyten-Angina). Meist beginnt die Erkrankung mit grippeähnlichen Beschwerden wie allgemeinem Unwohlsein, Müdigkeit, ausgeprägtes Krankheitsbild mit Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit.
Nach einigen Tagen steigt die Körpertemperatur auf 38 bis 39°C. Gelegentlich treten Lichtscheu und Luftnot auf. Unter Müdigkeit leiden die Betroffenen während der zweiten und dritten Woche der Erkrankung am stärksten. In dieser Phase kann das Fieber immer wieder sinken und ansteigen. Die Lymphknoten schwellen an – besonders stark am Hals (teilweise bis auf Hühnereigröße!) und am Nacken -, aber auch unter den Achseln oder im Brust- oder Bauchbereich.
Auf den entzündeten Mandeln bildet sich häufig ein schmutzig-grauer Belag, der jedoch nicht auf die Umgebung übergreift. Diese Monozyten-Angina kann Schluckbeschwerden, Heiserkeit und üblen Mundgeruch verursachen. Das kann auch auf Leber und Milz übergehen.
Die dadurch angegriffenen, geschwollenen Organe können Übelkeit und Bauchschmerzen auslösen. Weitere Symptome sind Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen und Orientierungsstörungen. Manchmal tritt auch ein entzündlicher Hautausschlag (Exanthem) auf. Im Normalfall ist die Infektion nach ca. drei Wochen überstanden, es können aber weitere Wochen bis Monate vergehen, bis der Patient seine volle Leistungsfähigkeit wieder erlangt hat.
Auch wenn die Symptome abgeklungen sind, bleibt der Betroffene Zeit seines Lebens Träger der Erreger, so dass die Erkrankung erneut auftreten kann, etwa wenn das Immunsystem vorübergehend geschwächt ist. In solchen Fällen verläuft die Krankheit in der Regel abgeschwächt oder völlig ohne Symptome.
Wie fängt Pfeiffersches Drüsenfieber an?
Symptome – Die Zeit zwischen einer Ansteckung mit dem EBV bis zu einem akuten Ausbruch wird mit ein bis sechs Wochen angegeben. Je jünger der Patient, desto schneller treten die Symptome auf. Die ersten Anzeichen einer ausgebrochenen EBV-Infektion sind:
- Müdigkeit
- Erkältungssymptome wie Husten und Schnupfen
- Halsschmerzen
- Gliederschmerzen
- Kopfschmerzen
- allgemeine Abgeschlagenheit
- Schwellung der Lymphknoten an Hals und Leisten
Diese Symptome treten bei den Betroffenen in unterschiedlicher Stärke und Kombination auf und werden häufig fälschlicherweise als grippale Infekte und Erkältungskrankheiten diagnostiziert und behandelt.
Wie bekommt man Pfeiffersches Drüsenfieber weg?
Pfeiffersches Drüsenfieber – Behandlung beim HNO-Arzt Da es keine Medikamente gegen das Pfeiffersche Drüsenfieber gibt, steht die symptomatische Behandlung im Vordergrund. Gegen das Fieber und die Schmerzen können Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Diclofenac verabreicht werden.
- Acetylsalicylsäure sollte jedoch vermieden werden, weil sie im Falle einer operativen Entfernung der Mandeln Blutungsprobleme verursachen kann.
- Antibiotika, z.B.
- Ein Doxycyclin-Präparat, werden nur im Falle einer sicher diagnostizierten bakterieller Überinfektionen gegeben.
- Dabei darf kein Ampicillin oder Amoxicillin verabreicht werden, weil diese Medikamente oft hervorrufen.
Abschwellende Kortikosteroide (z.B.) werden in schweren Fällen gegeben, beispielsweise wenn die Schwellungen im Hals das Atmen erschweren. Da es sich um eine generalisierte Erkrankung des lymphatischen Systems handelt, besteht keine grundsätzliche Indikation zur Entfernung der Gaumenmandel,
- Erfahrungsgemäß führt jedoch diese Operation, durchaus angezeigt bei einem schweren Verlauf der Erkrankung, zu einer eindrucksvollen zeitlichen Verkürzung des Krankheitsverlaufes.
- Um einen Riss der möglicherweise angegriffenen Milz zu vermeiden, sollte der Patient für ca.8 Wochen keinen Sport treiben.
: Pfeiffersches Drüsenfieber – Behandlung beim HNO-Arzt
Wie lange darf man bei Pfeifferschem Drüsenfieber nicht in die Schule?
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen Vorbemerkung: Ein krankes Kind wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindertagesstätte, Krippe, Kindergarten, Schule, etc.) häufig als Problem wahrgenommen. Für die Eltern stellt sich die Frage der Versorgung des Kindes, für die Betreuer im Kindergarten bedeutet ein krankes Kind nicht nur einen zusätzlichen Betreuungsaufwand sondern bedingt auch die Sorge, andere Kinder der Gemeinschaftseinrichtung könnten sich anstecken.
- Das kranke Kind ist auf der einen Seite durch die Erkrankung selbst betroffen, auf der anderen Seite könnten auch weitere Kinder angesteckt werden.
- Unsicherheiten bei allen Beteiligten können die Situation weiter verschlechtern.
- Diese Empfehlungen thematisieren die Frage, wann ein Kind so krank ist, dass es aus Gründen des Selbstschutzes und zum Schutz der anderen Kinder und der Betreuer die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen sollte.
In dieser Empfehlung weist das Gesundheitsamt ausdrücklich darauf hin, dass der beste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten ein vollständiger Impfschutz ist. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Gemeinschaftseinrichtungen, sich vor der Aufnahme eines Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung von den Eltern den Nachweis des empfohlenen Impfschutzes vorlegen zu lassen und darauf hinzuwirken, eventuelle Impflücken zu schließen.
- Diese Information ist für die Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bestimmter Erkrankungen wichtig, da nur dann sofort über zu treffende Maßnahmen entschieden werden kann.
- Seit 2017 besteht eine Beratungspflicht für Eltern bezüglich der empfohlenen Impfungen.
- Grundsätzliches: Bei vielen chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Behinderung etc.) ist in der Regel ohne akuten Zeitdruck eine vernünftige Lösung für das betroffene Kind und alle Beteiligten zu finden.
Hier kann der Kinderarzt oder das Gesundheitsamt beratend und vermittelnd eingreifen. Bei akuten Erkrankungen (in aller Regel Infektionen) sind eine Vielzahl von Situationen gesetzlich geregelt. Auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat das Robert Koch-Institut eine „ Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ” herausgegeben.
- Diese Empfehlung umfasst aber nur Erkrankungen, die auch meldepflichtig sind ( Achtung: die Meldung durch die Gemeinschaftseinrichtung an das Gesundheitsamt hat am gleichen Tag zu erfolgen.
- Ein „Sammeln der Fälle” ist nicht zulässig!).
- Da aber häufig andere Erkrankungen Probleme bereiten, finden Sie weiter unten neben den Empfehlungen für die meldepflichtigen, häufiger vorkommenden Erkrankungen – sowie für den Läuse- und Krätzmilbenbefall – auch Empfehlungen für nicht-meldepflichtige Infektionserkrankungen (siehe Tabelle: Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen).
Für viele Infektionskrankheiten gibt es aber keine behördlichen Regelungen. Dies trägt dazu bei, dass es immer wieder zu Verunsicherungen im Umgang mit diesen Erkrankungen kommt. Deshalb gibt Ihr Gesundheitsamt zu diesem Problemfeld folgende Empfehlungen: Allgemeine Empfehlungen: Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen.
- Kinder mit Fieber (> 38°C unter dem Arm, > 38,5°C im Po oder mit dem Ohrthermometer)
- Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
- Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Gemeinschaftseinrichtung erneut besuchen (aktuell noch erkrankte Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sowieso nicht besuchen. JEDER Durchfall zählt!)
- Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten)
Wichtig: Bei diesen Kindern liegt in der Regel auch ein Verdacht auf eine der in der Tabelle genannten Erkrankungen vor. Ist dies der Fall, so finden die Empfehlungen für die Wiederzulassung Anwendung. Häufige Problemfälle:
Banale Erkältungen:
Kinder mit banalen Erkältungen ohne Fieber können die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, solange sie durch die Erkrankung nicht deutlich in ihrem Wohlbefinden eingeschränkt sind.
Hand-Mund-Fuß-Krankheit:
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist eine Virusinfektion und macht normalerweise leichtes Fieber, geringeren Appetit und Hals- und Mundschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich kleine, rote Flecken an den Hand- und Fußsohlen, um den Mund herum oder auch am Gesäß, im Genitalbereich, an den Knien oder Ellenbogen.
In der Mundschleimhaut können sich schmerzhafte Aphten bilden, die dann die eigentlichen Beschwerden machen. Die Krankheit verläuft im Kindesalter normalerweise mild und fast alle Patienten erholen sich innerhalb von ca.7 Tagen ohne ärztliche Behandlung. Die HFM-Krankheit kann abgeschwächt vorkommen und bis zu 80% aller ansteckungsfähigen Kinder entwickeln gar keine Symptome! Andererseits gibt es verschiedene andere Viren, die teilweise ähnliche Symptome mit Mundaphten machen.
Kinder werden immun, wenn sie sich mit ihnen jeweils auseinandersetzen. Im Erwachsenenalter kann die HFM-Krankheit schwerer verlaufen. Sicher vorbeugen kann man nicht. Gute Haushaltshygiene (Händewaschen etc.) hilft etwas. Ferner sollten Erkrankte nicht geküsst werden.
- Eine Weiterverbreitung kann in einer Kindertagesstätte nicht durch Quarantäne vermieden werden.
- Die Viren zirkulieren erst dann nicht mehr, wenn alle Kinder ausreichend immun geworden sind für ihr weiteres Leben.
- Damit haben Sie als Gemeinschaftseinrichtung zu einer Entwicklungsaufgabe beigetragen! Daher ist es sachgemäß, in einem Kindergarten auch mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit so umzugehen, wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die Gemeinschaftseinrichtung sondern sollte daheim betreut werden bis es einen ganzen Tag lang gesund war.
Dies beurteilen die Eltern (ggf. zusammen mit den Erzieher/-Innen). Die Eltern können sich bei Bedarf vom Arzt zur Krankheit ihrer Kinder beraten lassen. Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit etc. können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus oben genannten Gründen nie sachgerecht wären.
Pfeiffersches Drüsenfieber:
Beim Kleinkind verläuft die Erkrankung, und damit auch die Ansteckung und die Infektionsketten, häufig unbemerkt. Erkrankt ein Kind am Pfeifferschen Drüsenfieber sollte es für die Dauer des Krankseins (Fieber, Abgeschlagenheit) die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Wenn das betroffene Kind wieder soweit genesen ist, ist ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung wieder möglich.
Ringelröteln:
Die Ringelröteln sind für das betroffene Kind meist völlig harmlos und häufig ist das Kind selbst ohne Probleme in der Lage, die Gemeinschaftseinrichtung zu besuchen. Da die Ansteckungsfähigkeit mit dem Auftreten des Hautausschlags endet, trägt ein Ausschluss sichtbar erkrankter Kinder nicht zur Vermeidung der Ausbreitung bei.
Bindehautentzündung:
Die Bindehautentzündung (Konjunktivitis) ist eine Entzündung am Auge, die durch Bakterien oder Viren verursacht werden kann. Andere Ursachen können Allergien, chemische oder mechanische Reizungen sein, welche dann nicht an-steckend sind. Die Erkrankung wird überwiegend durch Schmierinfektion übertragen, gelegentlich auch über Tröpfchen.
Meistens ist sie jedoch Begleiterscheinung eines Infektes der oberen Luftwege (Erkältung). Vereinfacht gesagt ist die Bindehautentzündung in den meisten Fällen „der Schnupfen des Auges”. Sie tritt in allen Altersgruppen auf. Mögliche Beschwerden dieser Erkrankung sind Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Rötung des Auges, Juckreiz, Tränenfluss und Schwellung der Lider.
Oft sind morgens die Augenlider verklebt. Eine Meldepflicht besteht nur bei einem direkten Labornachweis von Adenoviren der hochansteckenden Conjunctivitis epidemica, die mit ca.300-500 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland und einer Häufigkeit von 0,2/100.000 Einwohner extrem selten ist.
- Somit ist die banale Bindehautentzündung, auch bei vermehrtem Auftreten im Kindergarten, nicht meldepflichtig! Der Krankheitsverlauf kann von wenigen Tagen bis zu zwei Wochen dauern.
- Ein Auftreten und die Ausbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen lassen sich so gut wie nicht verhindern.
- Daher ist es sachgemäß, in einer Gemeinschaftseinrichtung auch mit der Bindehautentzündung so umzugehen, wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank oder stark beeinträchtigt fühlt, gehört nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung, sondern sollte daheim betreut werden, bis es ihm wieder deutlich besser geht.
Durch die Bindehautentzündung stark beeinträchtigte Kinder sollten initial auch dem Kinderarzt vorgestellt werden, insbesondere, wenn die Bindehautentzündung ohne sonstige Erkältungszeichen relativ plötzlich auftritt und ein deutliches Krankheitsgefühl besteht.
- Dies beurteilen die Eltern (ggf.
- Zusammen mit den Erzieher/-Innen).
- Bei Kindern ohne deutliche Beeinträchtigung durch die Bindehautentzündung spricht nichts gegen den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung,
- Eine ärztliche Vorstellung ist in diesem Fall ebenfalls nicht notwendig,
- Antibiotische Augentropfen verkürzen den Verlauf einer Bindehautentzündung in fast allen Fällen nicht, so dass so gut wie immer darauf verzichtet werden kann.
Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit etc. können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus oben genannten Gründen nie sachgerecht wären. Sich gesund fühlende Kinder mit leicht verklebten Augen brauchen also nicht zum Arzt und müssen auch nicht heimgeschickt werden, sondern können einfach weiter mit den anderen Kindern in der Gemeinschaftseinrichtung betreut werden!
Drei-Tage-Fieber:
Das Drei-Tage-Fieber ist eine hochansteckende aber weitgehend harmlose Viruserkrankung (HHV6 Viren). Bis zum Ende des dritten Lebensjahres haben fast alle Kinder diese Infektion durchgemacht, die meisten davon ohne erkennbare Symptome. Kommt es zum Ausbruch der Erkrankung, so stehen das Fieber und ein kleinfleckiger Hautausschlag, vor allem an Brust, Bauch und Rücken, im Vordergrund.
Begleitausschläge im Rahmen von Virusinfekten
Bei vielen banalen Virusinfekten (z.B. Erkältungen oder Magen-Darm-Erkrankungen) kommt es im späteren Verlauf (meist eine Woche nach Erkrankung) zu Hautausschlägen, die völlig harmlos sind. Kinder mit Ausschlag und Juckreiz sollten dem Kinderarzt vorgestellt werden.
Kinder, die sich mit Ausschlag gesund fühlen, dürfen in der Gemeinschaftseinrichtung bleiben und müssen nicht ausgeschlossen werden. Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die Gemeinschaftseinrichtung sondern sollte daheim betreut werden bis es einen ganzen Tag lang gesund war. Dies beurteilen die Eltern (ggf.
zusammen mit den Erzieher/-Innen). Die Eltern können sich bei Bedarf vom Arzt zur Krankheit ihrer Kinder beraten lassen. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen (Basierend auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Ergänzt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Landkreis Cuxhaven) – Stand 09/2017
Erkrankung | Inkubationszeit | Wiederzulassung | Attest | Ausschluss Kontaktpersonen | Ärztliche Meldepflicht | Benach -richtigungs -pflicht für Leiter der Einrichtung | ||
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Verdacht | Jeder Fall | Ab zwei Fällen | ||||||
Masern | 1-2 Wochen | Frühestens 5 Tage nach Beginn des Ausschlages | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Röteln | 2-3 Wochen | Genesung | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Mumps | 12-25 Tage | Genesung, frühestens 9 Tage nach Beginn der Drüsenschwellung | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Windpocken | 1-4 Wochen | 1 Woche nach Krankheitsbeginn | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Scharlach, Strep.-A-Erkranungen | 1-3 Tage | Mit Antibiotikum nach 24 Stunden, sonst bei Genesung | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | |
Magen-Darm Erkrankungen | Ja (<6J) | |||||||
Noroviren |
6-50 Stunden | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Rotaviren |
1-3 Tage | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Campylobacter |
1-10 Tage | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Salmonellen |
6-72 Stunden | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Unbekannt |
Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) | |
EHEC | 2-10 Tage | Genesung und 3 negative Stuhlproben | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Hepatitis A und E | 2-10 Tage | 1 Woche nach Beginn der Gelbfärbung | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja | |
Borkenflechte (Impetigo Contagiosa) | 2-10 Tage | Mit Antibiotikum nach 24 Stunden, sonst bei Abheilung | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
Keuchhusten | 7-20 Tage | Mit Antibiotikum nach 5 Tagen, sonst nach 3 Wochen | Nein | Nein, aber bei Husten Arztbesuch empfohlen | Ja | Ja | Ja | |
Hirnhautentzündung (Meningitis) | 2-10 Tage | Genesung | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Tuberkulose | 6-8 Wochen | Wenn nachweislich nicht mehr ansteckend | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Kopfläuse | Nach erster von zwei Behandlungen | Erstbefall: Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | ||
Krätze (Scabies) | 14-42 Tage | Nach Behandlung und Abheilung | Ja | Nein, aber Untersuchung erforderlich | Nein | Nein | Ja | |
Erkältung ohne Fieber | Kein Ausschlussgrund | Nein | Nein | Nein | Nein | |||
Grippaler Infekt mit Fieber (> 38,5°C) | nach 24h Fieberfrei | Nein | Nein | Nein | Nein | |||
3 Tage Fieber | 1-2 Wochen | nach 24h Fieberfrei | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Endemische Bindehautentzündung durch Adenoviren | 5-12 Tage | Genesung (Auge nicht mehr gerötet) | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Bindehautentzündung als Begleiterscheinung bei Erkältung | 5-12 Tage | Beschwerdefreiheit | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Hand-Mund-Fuß Krankheit | 4-7 Tage | bei gutem Allgemeinzustand (auch mit Ausschlag) | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Pfeiffersches Drüsenfieber | 7-30 Tage | Genesung | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Ringelröteln | 1-2 Wochen | bei gutem Allgemeinzustand (auch mit Ausschlag) | Nein | Nein | Nein | Nein |
Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an uns oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Quelle: Modifizierte und erweiterte Version der Veröffentlichung des Gesundheitsamtes Düren Weitere Informationen beim Robert-Koch-Institut: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html
Ist das Pfeiffersche Drüsenfieber meldepflichtig?
Die Erkrankung verläuft meist ohne Komplikationen und wird symptomatisch behandelt mit Bettruhe, leichter Kost und fiebersenkenden Medikamenten. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei gehäuftem Auftreten in einer Gemeinschaftseinrichtung besteht nach § 34 IfSG eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Wie schlimm ist das Pfeiffersche Drüsenfieber?
DZIF-Wissenschaftler ergründen die Ursachen schwerwiegender Verläufe des Pfeifferschen Drüsenfiebers und suchen nach den „Risikomarkern”. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen dem Krankheitserreger – dem Epstein-Barr-Virus – und Krebs untersucht. Mehr als 90 Prozent der Menschen infizieren sich im Laufe des Lebens mit dem Epstein-Barr-Virus, kurz EBV genannt. Die Infektion erfolgt in der Regel im jungen Kindesalter, verläuft dann meist ohne Symptome und bleibt bei den meisten Menschen folgenlos.
Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann sich die frische Infektion jedoch als sogenanntes Pfeiffersches Drüsenfieber (infektiöse Mononukleose) äußern. Das Pfeiffersche Drüsenfieber geht typischerweise mit Fieber, Müdigkeit, Halsschmerzen und geschwollenen Lymphknoten einher, verläuft aber meist harmlos und heilt in der Regel rasch aus.
Bei einigen Erkrankten zeigen sich jedoch lebensbedrohliche Komplikationen, wie Atemnot, Milzriss oder Blutzellmangel, oder außerordentlich langwierige Verläufe, zum Beispiel mit chronischem Müdigkeitssyndrom. Auch scheint in der Folge eines Pfeifferschen Drüsenfiebers das Risiko für die Entwicklung einer Multiplen Sklerose oder eines Hodgkin-Lymphoms erhöht zu sein. Das Epstein-Barr-Virus, hier in Leukämiezellen grün angefärbt CDC/Dr. Paul M. Feorino Prof. Uta Behrends, TU München TUM/Uta Behrends „In einigen Fällen können bestimmte angeborene Immundefekte als Ursache für ungewöhnliche Verläufe der Infektion identifiziert werden, in den meisten Fällen bleiben die Ursachen jedoch unbekannt”, erklärt Professorin Uta Behrends von der Technischen Universität München.
- Die Kinderärztin möchte diesen Ursachen auf den Grund gehen.
- Im DZIF koordiniert sie daher die umfassende IMMUC-Forschungsstudie, in der die Risikoparameter für schwere oder besonders langwierige Verläufe identifiziert und damit auch die Behandlungsmöglichkeiten verbessert werden sollen.
- IMMUC-Studie erfolgreich gestartet Die Studie unter dem Kürzel IMMUC (Studie zur infektiösen Mononukleose in München) wurde 2016 als Pilotprojekt gestartet; sie bindet zwölf DZIF-Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten sowie zahlreiche Münchner Kinderarztpraxen und -kliniken ein und ist damit weltweit einzigartig.50 junge Patientinnen und Patienten mit frisch diagnostiziertem Pfeifferschen Drüsenfieber beteiligten sich an dem Pilotprojekt, das vor Kurzem abgeschlossen wurde.
Sie kamen aus mehr als 20 Gesundheitseinrichtungen in der Region München. Alle Teilnehmenden wurden zu vier verschiedenen Zeitpunkten bis sechs Monate nach Erkrankungsbeginn mit hochmodernen virologischen und immunologischen Tests untersucht und individuell zu ihrem Erkrankungsverlauf beraten. Das elektronenmikroskopische Bild zeigt das Epstein-Barr-Virus. Der typische Aufbau des 170 nm großen Virus besteht aus Virushülle, Tegument und Capsid, welches die DNA umschließt (von außen nach innen). DKFZ/H.-J. Delecluse In drei Jahren werden die Ergebnisse aller beteiligten Forschergruppen an der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Helmholtz Zentrum München, dem Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Centrum für Chronische Immundefizienz in Freiburg vorliegen und statistisch ausgewertet sein.
- Gleichzeitig werden in der Studie Laborverfahren für den Gebrauch in der klinischen Routinediagnostik weiterentwickelt.
- Wir erwarten, dass wir mit den Daten dieser Studie und den Tools, die wir entwickeln, viele Fragen zum unterschiedlichen Verlauf von EBV-Infektionen beantworten können”, erklärt Behrends.
Zusätzlich zur IMMUC-Studie widmen sich die Forscher auch anderen gut- und bösartigen EBV-assoziierten Er-krankungen sowie der Weiterentwicklung der EBV-spezifischen Zelltherapie und eines schützenden Impfstoffs. EBV-Infektionen und Krebsgefahr Prof. Henri-Jaques Delecluse, DKFZ DKFZ/Jutta Jung Der Ruf nach einem Impfstoff gegen EBV wird lauter, seit am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und am DZIF die krebstreibende Wirkung des Virus genauer entschlüsselt wurde. Die Heidelberger Wissenschaftler zeigten erstmals, dass ein bestimmter Proteinbestandteil des EBV die Krebsentstehung antreibt.
- Alle bislang untersuchten Tumorviren des Menschen lösen Krebs auf eine völlig andere Art und Weise aus”, erklärt Professor Henri-Jacques Delecluse, DZIF-Wissenschaftler am DKFZ und Leiter verschiedener Forschungsprojekte zur krebserregenden Wirkung des EBV.
- In der Regel müsse Erbmaterial des Virus dauerhaft in der infizierten Zelle vorliegen, sodass Virusgene abgelesen werden, die dann die Krebsentstehung fördern.
Wie viele Tumoren auf das Konto von EBV gehen, ist derzeit noch offen. Delecluse und seine Kollegen befürchten, dass manche Krebserkrankungen bisher nicht mit EBV in Verbindung gebracht wurden, weil das virale Erbgut nicht zu finden war. Die Wissenschaftler fordern nun die schnelle Entwicklung einer Schutzimpfung gegen EBV.
Bereits die erste Infektion”, so betont Delecluse, „stellt ein Krebsrisiko dar.” Prototypen eines solchen Impfstoffs haben Delecluse und sein Kollege Professor Wolfgang Hammerschmidt, ebenfalls DZIF-Wissenschaftler, vor einigen Jahren auf der Basis sogenannter „virusähnlicher Partikel”, kurz VLPs, entwickelt.
Diese leeren Kapseln aus Virusproteinen enthalten kein Erbgut, gaukeln aber dem Immunsystem eine EBV-Infektion vor. Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) Im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) entwickeln bundesweit mehr als 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 35 Institutionen gemeinsam neue Ansätze zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten.
Das DZIF ist eines von sechs Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG), die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Bekämpfung der wichtigsten Volkskrankheiten ins Leben gerufen wurden. Mehr Informationen finden Sie unter www.dzif.de, Ansprechpartner: Prof. Dr. Uta Behrends IMMUC-Studie Kinderklinik der Technischen Universität München und Abteilung Genvektoren am Helmholtz Zentrum München [email protected] Prof.
Dr. Dr. Henri Jacques Delecluse Pathogenese infektionsbedingter Tumoren DKFZ [email protected] Pressekontakt: DZIF-Pressestelle Karola Neubert und Janna Schmidt [email protected]
Wann Besserung bei Pfeifferschem Drüsenfieber?
Was ist das Pfeiffersche Drüsenfieber? – Beim Pfeifferschen Drüsenfieber – medizinisch infektiöse Mononukleose genannt – handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit. Auslöser ist eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus (EBV), einer Untergruppe von Herpesviren.
- Meist werden die Viren über Kontakt mit Speichel übertragen, beispielsweise beim innigen Küssen.
- Am häufigsten erkranken Jugendliche und junge Erwachsene.
- Man bezeichnet das Pfeiffersche Drüsenfieber daher auch als „Kusskrankheit” oder „Studentenfieber”.
- Bei vielen Menschen verläuft die Erkrankung mild.
In der Regel heilt die Infektion innerhalb von 2 bis 4 Wochen von allein und ohne Folgen aus. Für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem – beispielsweise aufgrund einer HIV-Infektion oder nach einer Transplantation – kann das Pfeiffersche Drüsenfieber allerdings gefährlich werden.
- Sie sollten daher den Kontakt zu erkrankten Menschen meiden.
- Hat man sich einmal mit EBV angesteckt, ist man ein Leben lang immun.
- Allerdings verbleiben die Viren nach der Erstinfektion im Körper und können bei einer geschwächten Immunabwehr wieder aktiviert werden.
- Ommt es bei ansonsten gesunden Menschen zu einer Reaktivierung, verläuft die Infektion meist ohne Symptome, da der Körper bereits Antikörper gegen das Virus gebildet und einen Immunschutz aufgebaut hat.
Diese Personen können das Virus dann unbemerkt an andere Menschen weitergeben.
Wie lange nicht Küssen bei Pfeifferschem Drüsenfieber?
Körperliche Untersuchung – Rachen-Untersuchung: Bei der körperlichen Untersuchung begutachtet der Arzt zunächst den Rachen und die Mandeln. Bei Pfeifferschem Drüsenfieber sind sie gerötet und oft stark geschwollen. Einen Hinweis auf die Art der Infektion liefern auch die Beläge: Während sie bei der bakteriellen Streptokokken-Tonsillitis eher stippchenartig aussehen, erscheinen sie beim Pfeifferschen Drüsenfieber weiß und flächig.
Abtasten der Lymphknoten: Durch Abtasten des Halses unter dem Kieferwinkel, der Achseln und der Leisten-Region stellt der Arzt fest, ob und welche Lymphknoten geschwollen sind. Abtasten der Milz: Bei Pfeifferschem Drüsenfieber schwillt die Milz oft derart an, dass sie sich vom Arzt von außen deutlich ertasten lässt.
Rachen-Abstrich: Mit einem Rachen-Abstrich lässt sich im Labor feststellen, ob Bakterien der Auslöser der Erkrankung sind. Enthält der Abstrich das Epstein-Barr-Virus, reicht das für die sichere Diagnose Pfeiffersches Drüsenfieber allerdings noch nicht aus.
Fast jeder Erwachsene hat es schon einmal im Leben gehabt, meist in Kinderjahren oder als junger Erwachsener – oft ohne es zu merken: das Pfeiffersche Düsenfieber. Weil man sich beim Schmusen anstecken kann, wird es auch Kusskrankheit oder Studentenfieber genannt. Meist verläuft die Infektion harmlos, sie kann aber auch gefährlich werden. Erfahren Sie hier, wie man das Drüsenfieber erkennt und wer sich davor in Acht nehmen sollte. Das Pfeiffersche Drüsenfieber wird durch ein Herpes Virus namens Epstein-Barr-Virus (EBV) ausgelöst. Das Virus befällt und vermehrt sich in weißen Blutkörperchen, den Lymphozyten und in Schleimhautzellen im Rachen. Übertragen wird es durch Körperflüssigkeiten. Besonders hoch ist die Viruslast im Speichel, daher wird es beim Küssen schnell weitergegeben. Auch andere Infektionswege wie Bluttransfusion oder Geschlechtsverkehr sind denkbar – aber eher die Ausnahme. Wer sich einmal mit dem EBV infiziert hat, bleibt ein Leben lang Träger des Virus. Das Immunsystem hält den Erreger aber in Schach, man wird daher in der Regel nicht erneut krank. Die schlechte Nachricht: Alle Virenträger sind potenziell ansteckend. Frisch Infizierte und Menschen, die die Infektion grade erst hinter sich haben, geben das Virus allerdings leichter weiter. Wer sich beim Küssen das Virus eingefangen hat, bei dem bricht das Pfeiffersche Drüsenfieber nach zwei bis sechs oder sogar erst nach acht Wochen aus. Ansteckend ist die Kusskrankheit allerdings bereits vor dem Auftreten erster Symptome. Denn im Speichel tummeln sich schon zahlreiche Epstein-Barr-Viren. Pfeiffersches Drüsenfieber hat viele Erscheinungsbilder. Bei Kindern bleibt die Infektion oft unbemerkt, weil ihr Immunsystem nicht so stark reagiert. Erwachsene dagegen können heftige Symptome zeigen: Halsschmerzen mit starken Schluckbeschwerden, Lymphknotenschwellung und Fieber. Eines der häufigsten Symptome ist außerdem Müdigkeit – teilweise über mehrere Monate hinweg. Fünf bis zehn Prozent der Patienten plagt auch ein fleckiger, erhabener Hautausschlag. Neben den eher harmlosen Symptomen kommt es manchmal auch zu gefährlichen Komplikationen. Das Virus kann eine Leberentzündung (Hepatitis) verursachen. Ein weiteres Symptom ist eine vergrößerte Milz – dann droht die Gefahr eines Milzrisses, der mit gefährlichen Blutungen einhergeht. Erreicht das Virus das Nervensystem, kann dies zu Entzündungen mit Lähmungserscheinungen führen, die auch Erstickungsanfälle verursachen können. Auch eine Hirnhautentzündung ist möglich. Oft sind die Symptome so gering, dass das Pfeiffersche Drüsenfieber nicht behandelt werden muss. Sind die Beschwerden ausgeprägter, verschreibt der Arzt Medikamente, um die Symptome zu lindern. Eine ursächliche Therapie gibt es bisher nicht. Generell sollten Sie intensive körperliche Belastungen meiden, bei Fieber viel Trinken und sich Ruhe gönnen. Bei schwerer Erkrankung kann die Gabe von Kortison sinnvoll sein, um etwaige Entzündungen einzudämmen. Schwangere infizieren sich selten erstmals mit dem EBV, denn die meisten Frauen haben in diesem Alter die Infektion bereits durchgemacht. Hatte die Mutter früher bereits Pfeiffersches Drüsenfieber, überträgt sie ihren Schutz auf das Neugeborene für das erste halbe Lebensjahr.
Wie lange ist das Immunsystem nach Pfeifferschem Drüsenfieber geschwächt?
Normalerweise klingen die akuten Symptome der Mononukleose (Pfeiffersches Drüsenfieber) nach etwa drei Wochen ab. Allerdings kann es noch viele weitere Wochen oder sogar Monate dauern, bis die anhaltende Müdigkeit und die Abgeschlagenheit überwunden sind und man sich wieder voll leistungsfähig fühlt.
Wann wieder fit nach Pfeifferschem Drüsenfieber?
Der BVKJ rät jungen Leuten daher, nach dem Ende der Krankheit mindestens drei Wochen lang auf Sport zu verzichten. Gefährlich sind vor allem Kontaktsportarten und Gewichtheben.
Wie verhalten bei Pfeifferschem Drüsenfieber?
Pfeiffersches Drüsenfieber – was kann man unterstützend tun? Mit ein paar einfachen Hausmitteln kann man die vom HNO-Arzt verordnete Therapie unterstützen: Während der akuten Phase sollte der Patient in jedem Fall im Bett bleiben, viel trinken und leicht verdauliche Kost zu sich nehmen.
- Wadenwickel helfen, sehr hohes Fieber zu senken.
- Ein kalter Quarkwickel tut gut, wenn die geschwollenen Lymphknoten und Mandeln den Patienten stark beim Atmen und Schlucken behindern.
- Um ein Pfeiffersches Drüsenfieber völlig auszuheilen, ist manchmal viel Geduld von Seiten des Patienten (oder seiner Eltern) nötig.
Häufig sind die Betroffenen noch Wochen bis Monate nach der Erkrankung müde und abgeschlagen, müssen sich schonen und reagieren infektanfälliger. : Pfeiffersches Drüsenfieber – was kann man unterstützend tun?
Wie testet man ob man Pfeiffersches Drüsenfieber hat?
Pfeiffersches Drüsenfieber – Untersuchung und Diagnose Bei Verdacht auf Pfeiffersches Drüsenfieber tastet der HNO-Arzt die verschiedenen Lymphknoten ab, um eine Schwellung festzustellen. Darüber hinaus untersucht er mit dem Spiegel den Rachen und die Mandeln, die typischer Weise hochrot geschwollen mit grauen Belägen erscheinen.
Bei einem klassischen Krankheitsbild ist es relativ einfach, das Pfeiffersche Drüsenfieber zu diagnostizieren. Es kommt aber sehr häufig vor, dass die Krankheit nicht erkannt wird, weil typische Symptome wie die fehlen. Bei extremer Müdigkeit und Schwächegefühl sollte man deshalb auch immer an eine vorausgegangene Epstein-Barr-Infektion denken.
Zur endgültigen Abklärung wird der Arzt dem Patienten Blut abnehmen. Zu Beginn der Infektion ist die Zahl der weißen Blutkörperchen (Leukozyten) stark verringert (Leukopenie). Aber nach einigen Tagen zeigt sich das für das Pfeiffersche Drüsenfieber charakteristische „bunte Blutbild” mit einer auffälligen Erhöhung der Zahl der weißen Blutkörperchen (Leukozytose) auf 10.000 bis 30.000 pro mm³ und einem 60-80%igen Anteil an veränderten mononukleären Zellen, den „Drüsenfieberzellen”.
- In seltenen Fällen sind weitere Untersuchungen notwendig: Serologisch lassen sich sowohl Antikörper wie auch direkte EBV-Antigene im Blut nachweisen.
- Dafür stehen Schnelltests zur Verfügung, die allerdings meist nicht eindeutig sind.
- Am sichersten lässt sich eine Mononukleose mit der sog.
- ELISA-Methode diagnostizieren, die die genaue Menge der verschiedenen EBV-Antigene feststellt.
Besteht der Verdacht, dass Leber und Milz angegriffen sind, überweist der HNO-Arzt an einen internistischen Kollegen. Um festzustellen, dass Leber und Milz infiziert sind, wird dieser u.a. die Leberenzyme im Blutserum bestimmt.
Kann man Pfeiffersches Drüsenfieber verschleppen?
Pfeiffersches Drüsenfieber Zahlreichen namhaften Spitzenathleten in sämtlichen Sportarten bereitete das Virus des Pfeifferschen Drüsenfiebers eine ungewollte Auszeit zu unpassender Gelegenheit oder bescherte sogar einen ärgerlichen Karriereknick. Gerade unter jungen Leistungssportlern stellt das Pfeiffersche Drüsenfieber eine häufige Infektionskrankheit dar.
Sie verläuft oftmals ohne klare Symptome oder unter dem Deckmantel einer banalen Grippe und wird schließlich erst nach einer längeren Phase mit Leistungseinbuße, chronischer Müdigkeit und Schwächegefühl diagnostiziert. Das Pfeiffersche Drüsenfieber, auch infektiöse Mononukleose oder Kuss-Krankheit (kissing disease) genannt, zählt zu den sehr häufigen und meist harmlos verlaufenden Viruserkrankungen, die durch das Epstein-Barr-Virus (EBV), das zur Gruppe der Herpes-Viren gehört, hervorgerufen wird.
Übertragen wird der Erreger über den Speichel beziehungsweise Tröpfchen- oder Schmierinfektion, was den hohen Durchseuchungsanteil im Kindes- und Jugendalter erklärt. Schätzungsweise 95 Prozent der Europäer infizieren sich bis zum 30. Lebensjahr mit dem Virus.
- Während bei Kindern unter zehn Jahren die Infektion meist völlig symptomlos verläuft, zeigen Jugendliche und Erwachsene grippeähnliche Erscheinungen und es kann auch zu Komplikationen kommen.
- Rankheitsverlauf und Diagnose Die Inkubationszeit (Zeitspanne zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit) beträgt bei Kindern 10 bis 30 Tage, bei Erwachsenen bis zu 50 Tage.
Die Krankheit beginnt dann häufig mit (grippeähnlichen Symptomen wie) Fieber, Gliederschmerzen, starker Müdigkeit und Nachtschweiß. Viele Betroffene klagen über eine Hals- beziehungsweise Mandelentzündung. Der Gaumen ist gerötet und die Mandeln sind mit einem schmutziggrauen Belag überzogen, wodurch häufig ein fauliger Mundgeruch entsteht.
Zusätzlich schwellen die Lymphknoten an Hals, Nacken, Achselhöhle und auch Leiste an. Bei 50 Prozent der Betroffenen vergrößert sich die Milz, manchmal auch die Leber. Schnupfen sowie Bindehautentzündung des Auges und Schwellung der Augenlider können ebenfalls auf die Krankheit hinweisen. Nach wenigen Wochen ist die Erkrankung in aller Regel ausgestanden, sie kann sich jedoch auch einmal über einige Monate erstrecken.
Nach Abklingen der akuten Symptome stellt sich ein lebenslanger Trägerstatus ein. Normalerweise erkrankt ein Mensch in seinem Leben nur einmal am Pfeifferschen Drüsenfieber, jedoch verbleibt, ähnlich wie bei anderen Herpes-Viren, das Epstein-Barr-Virus lebenslang im Körper.
Eine durchgemachte Infektion, egal ob symptomlos im Kindesalter oder in mehr oder weniger starker Ausprägung im Jugend- oder Erwachsenenalter lässt sich also immer im Blut nachweisen. Im Erwachsenenalter ist mit dem Virus nicht zu spaßen. Insbesondere bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder bei Verschleppung einer nicht ausgeheilten Primärinfektion kann es zu Komplikationen kommen wie Herzmuskelentzündung, Milz- und Leberschwellung bis hin zum Milzriss.
Verlaufsformen mit monatelanger Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Antriebsschwäche und chronischer Lymphknotenschwellung sind ebenfalls bekannt. Zudem ist bei einer Schwächung des Immunsystems ein erneutes Aktivwerden des Epstein-Barr-Virus – wie bei allen Herpes-Viren – immer wieder möglich, wobei allerdings dann in diesen Fällen die Erkrankung in abgeschwächter Form verläuft.
Langandauernde extreme Müdigkeit, Schwächegefühl und Leistungsabfall sollten immer an eine kürzlich abgelaufene Epstein-Barr-Infektion denken lassen. Charakteristische Veränderungen des Blutbildes liefern eindeutige Hinweise auf eine EBV-Infektion. So zeigt sich eine auffällige Erhöhung der weißen Blutkörperchen (Leukozyten), insbesondere der B-Lymphozyten, die bei der Immunabwehr eine große Rolle spielen.
Außerdem lassen sich bestimmte Antikörper gegen das Virus im Blut nachweisen. Zu Beginn der Erkrankung treten sogenannte IgM-Antikörper auf, später dann IgG-Antikörper. Somit lässt sich zwischen frischer und abgelaufener Infektion unterscheiden. In vielen Fällen sind auch die Leberwerte erhöht.
Warum gerade Sportler? Der betroffene Sportler sollte zunächst jegliches Training und sportliche Betätigung einstellen, sich Ruhe gönnen und auf eine ausreichende Erholung achten. Solange körperliche Symptome wie Schwellung der Lymphknoten oder Halsschmerzen vorhanden sind, ist ein Training absolut tabu.
Eine Milzvergrößerung muss mittels Ultraschalluntersuchung ausgeschlossen werden. Solange diese noch vergrößert ist, verbietet sich wegen der Gefahr eines Milzrisses mit möglicher innerer Verblutung ebenfalls jegliche körperliche Anstrengung. Außerdem sollen die Leberwerte wieder im Normbereich sein, bevor das Training wieder aufgenommen wird.
Spezifisch wirkende Medikamente gegen das Pfeiffersche Drüsenfieber gibt es nicht. Schmerzstillende und fiebersenkende Medikamente können in der Akutphase Fieber, Hals und Gliederschmerzen lindern. Bei Fieber ist auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Außerdem sollte sich der Erkrankte viel Ruhe und ausreichend Schlaf gönnen sowie auf körperliche Anstrengung verzichten (was man meist freiwillig tut).
Somit wird dem Körper die Chance gegeben, die Infektion zu bekämpfen und das Immunsystem zu stärken. Prophylaktisch kann man nur den Kontakt zu erkrankten Personen meiden und auf ein gesundes und gestärktes Immunsystem achten. An der Entwicklung eines Impfstoffes wird gearbeitet, jedoch dauert es Jahre bis ein entsprechendes Präparat marktreif ist.
- Auch wenn es schwer fällt: Mehrere Wochen Trainingspause sind die Regel.
- Die Wiederaufnahme eines leistungsorientierten Trainings sollte erst dann erfolgen, wenn der Arzt grünes Licht gibt und der Sportler sich subjektiv wieder wohl fühlt.
- Ansonsten drohen langfristige Verläufe und mögliche Komplikationen.
Der eigene Körper wird es einem danken. Und vielleicht ist während einer solch ungewollten Zwangspause auch einmal Zeit für Dinge, die während des Trainingsstresses auf der Strecke geblieben sind. Think positiv! Text: Dr. Kathrin Egger Foto: Fotolia | Frank Wagner : Pfeiffersches Drüsenfieber
Wann wieder fit nach Pfeifferschem Drüsenfieber?
Der BVKJ rät jungen Leuten daher, nach dem Ende der Krankheit mindestens drei Wochen lang auf Sport zu verzichten. Gefährlich sind vor allem Kontaktsportarten und Gewichtheben.
Ist das Pfeiffersche Drüsenfieber meldepflichtig?
Die Erkrankung verläuft meist ohne Komplikationen und wird symptomatisch behandelt mit Bettruhe, leichter Kost und fiebersenkenden Medikamenten. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei gehäuftem Auftreten in einer Gemeinschaftseinrichtung besteht nach § 34 IfSG eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Wie lange darf man bei Pfeifferschem Drüsenfieber nicht in die Schule?
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen Vorbemerkung: Ein krankes Kind wird im Zusammenhang mit dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindertagesstätte, Krippe, Kindergarten, Schule, etc.) häufig als Problem wahrgenommen. Für die Eltern stellt sich die Frage der Versorgung des Kindes, für die Betreuer im Kindergarten bedeutet ein krankes Kind nicht nur einen zusätzlichen Betreuungsaufwand sondern bedingt auch die Sorge, andere Kinder der Gemeinschaftseinrichtung könnten sich anstecken.
Das kranke Kind ist auf der einen Seite durch die Erkrankung selbst betroffen, auf der anderen Seite könnten auch weitere Kinder angesteckt werden. Unsicherheiten bei allen Beteiligten können die Situation weiter verschlechtern. Diese Empfehlungen thematisieren die Frage, wann ein Kind so krank ist, dass es aus Gründen des Selbstschutzes und zum Schutz der anderen Kinder und der Betreuer die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen sollte.
In dieser Empfehlung weist das Gesundheitsamt ausdrücklich darauf hin, dass der beste Schutz vor vielen Infektionskrankheiten ein vollständiger Impfschutz ist. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Gemeinschaftseinrichtungen, sich vor der Aufnahme eines Kindes in die Gemeinschaftseinrichtung von den Eltern den Nachweis des empfohlenen Impfschutzes vorlegen zu lassen und darauf hinzuwirken, eventuelle Impflücken zu schließen.
Diese Information ist für die Gemeinschaftseinrichtung beim Auftreten bestimmter Erkrankungen wichtig, da nur dann sofort über zu treffende Maßnahmen entschieden werden kann. Seit 2017 besteht eine Beratungspflicht für Eltern bezüglich der empfohlenen Impfungen. Grundsätzliches: Bei vielen chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Behinderung etc.) ist in der Regel ohne akuten Zeitdruck eine vernünftige Lösung für das betroffene Kind und alle Beteiligten zu finden.
Hier kann der Kinderarzt oder das Gesundheitsamt beratend und vermittelnd eingreifen. Bei akuten Erkrankungen (in aller Regel Infektionen) sind eine Vielzahl von Situationen gesetzlich geregelt. Auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat das Robert Koch-Institut eine „ Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ” herausgegeben.
- Diese Empfehlung umfasst aber nur Erkrankungen, die auch meldepflichtig sind ( Achtung: die Meldung durch die Gemeinschaftseinrichtung an das Gesundheitsamt hat am gleichen Tag zu erfolgen.
- Ein „Sammeln der Fälle” ist nicht zulässig!).
- Da aber häufig andere Erkrankungen Probleme bereiten, finden Sie weiter unten neben den Empfehlungen für die meldepflichtigen, häufiger vorkommenden Erkrankungen – sowie für den Läuse- und Krätzmilbenbefall – auch Empfehlungen für nicht-meldepflichtige Infektionserkrankungen (siehe Tabelle: Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen).
Für viele Infektionskrankheiten gibt es aber keine behördlichen Regelungen. Dies trägt dazu bei, dass es immer wieder zu Verunsicherungen im Umgang mit diesen Erkrankungen kommt. Deshalb gibt Ihr Gesundheitsamt zu diesem Problemfeld folgende Empfehlungen: Allgemeine Empfehlungen: Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen.
- Kinder mit Fieber (> 38°C unter dem Arm, > 38,5°C im Po oder mit dem Ohrthermometer)
- Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
- Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Gemeinschaftseinrichtung erneut besuchen (aktuell noch erkrankte Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sowieso nicht besuchen. JEDER Durchfall zählt!)
- Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten)
Wichtig: Bei diesen Kindern liegt in der Regel auch ein Verdacht auf eine der in der Tabelle genannten Erkrankungen vor. Ist dies der Fall, so finden die Empfehlungen für die Wiederzulassung Anwendung. Häufige Problemfälle:
Banale Erkältungen:
Kinder mit banalen Erkältungen ohne Fieber können die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, solange sie durch die Erkrankung nicht deutlich in ihrem Wohlbefinden eingeschränkt sind.
Hand-Mund-Fuß-Krankheit:
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist eine Virusinfektion und macht normalerweise leichtes Fieber, geringeren Appetit und Hals- und Mundschmerzen. Ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn entwickeln sich kleine, rote Flecken an den Hand- und Fußsohlen, um den Mund herum oder auch am Gesäß, im Genitalbereich, an den Knien oder Ellenbogen.
- In der Mundschleimhaut können sich schmerzhafte Aphten bilden, die dann die eigentlichen Beschwerden machen.
- Die Krankheit verläuft im Kindesalter normalerweise mild und fast alle Patienten erholen sich innerhalb von ca.7 Tagen ohne ärztliche Behandlung.
- Die HFM-Krankheit kann abgeschwächt vorkommen und bis zu 80% aller ansteckungsfähigen Kinder entwickeln gar keine Symptome! Andererseits gibt es verschiedene andere Viren, die teilweise ähnliche Symptome mit Mundaphten machen.
Kinder werden immun, wenn sie sich mit ihnen jeweils auseinandersetzen. Im Erwachsenenalter kann die HFM-Krankheit schwerer verlaufen. Sicher vorbeugen kann man nicht. Gute Haushaltshygiene (Händewaschen etc.) hilft etwas. Ferner sollten Erkrankte nicht geküsst werden.
- Eine Weiterverbreitung kann in einer Kindertagesstätte nicht durch Quarantäne vermieden werden.
- Die Viren zirkulieren erst dann nicht mehr, wenn alle Kinder ausreichend immun geworden sind für ihr weiteres Leben.
- Damit haben Sie als Gemeinschaftseinrichtung zu einer Entwicklungsaufgabe beigetragen! Daher ist es sachgemäß, in einem Kindergarten auch mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit so umzugehen, wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die Gemeinschaftseinrichtung sondern sollte daheim betreut werden bis es einen ganzen Tag lang gesund war.
Dies beurteilen die Eltern (ggf. zusammen mit den Erzieher/-Innen). Die Eltern können sich bei Bedarf vom Arzt zur Krankheit ihrer Kinder beraten lassen. Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit etc. können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus oben genannten Gründen nie sachgerecht wären.
Pfeiffersches Drüsenfieber:
Beim Kleinkind verläuft die Erkrankung, und damit auch die Ansteckung und die Infektionsketten, häufig unbemerkt. Erkrankt ein Kind am Pfeifferschen Drüsenfieber sollte es für die Dauer des Krankseins (Fieber, Abgeschlagenheit) die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Wenn das betroffene Kind wieder soweit genesen ist, ist ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung wieder möglich.
Ringelröteln:
Die Ringelröteln sind für das betroffene Kind meist völlig harmlos und häufig ist das Kind selbst ohne Probleme in der Lage, die Gemeinschaftseinrichtung zu besuchen. Da die Ansteckungsfähigkeit mit dem Auftreten des Hautausschlags endet, trägt ein Ausschluss sichtbar erkrankter Kinder nicht zur Vermeidung der Ausbreitung bei.
Bindehautentzündung:
Die Bindehautentzündung (Konjunktivitis) ist eine Entzündung am Auge, die durch Bakterien oder Viren verursacht werden kann. Andere Ursachen können Allergien, chemische oder mechanische Reizungen sein, welche dann nicht an-steckend sind. Die Erkrankung wird überwiegend durch Schmierinfektion übertragen, gelegentlich auch über Tröpfchen.
- Meistens ist sie jedoch Begleiterscheinung eines Infektes der oberen Luftwege (Erkältung).
- Vereinfacht gesagt ist die Bindehautentzündung in den meisten Fällen „der Schnupfen des Auges”.
- Sie tritt in allen Altersgruppen auf.
- Mögliche Beschwerden dieser Erkrankung sind Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Rötung des Auges, Juckreiz, Tränenfluss und Schwellung der Lider.
Oft sind morgens die Augenlider verklebt. Eine Meldepflicht besteht nur bei einem direkten Labornachweis von Adenoviren der hochansteckenden Conjunctivitis epidemica, die mit ca.300-500 Fällen pro Jahr in ganz Deutschland und einer Häufigkeit von 0,2/100.000 Einwohner extrem selten ist.
Somit ist die banale Bindehautentzündung, auch bei vermehrtem Auftreten im Kindergarten, nicht meldepflichtig! Der Krankheitsverlauf kann von wenigen Tagen bis zu zwei Wochen dauern. Ein Auftreten und die Ausbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen lassen sich so gut wie nicht verhindern. Daher ist es sachgemäß, in einer Gemeinschaftseinrichtung auch mit der Bindehautentzündung so umzugehen, wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank oder stark beeinträchtigt fühlt, gehört nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung, sondern sollte daheim betreut werden, bis es ihm wieder deutlich besser geht.
Durch die Bindehautentzündung stark beeinträchtigte Kinder sollten initial auch dem Kinderarzt vorgestellt werden, insbesondere, wenn die Bindehautentzündung ohne sonstige Erkältungszeichen relativ plötzlich auftritt und ein deutliches Krankheitsgefühl besteht.
- Dies beurteilen die Eltern (ggf.
- Zusammen mit den Erzieher/-Innen).
- Bei Kindern ohne deutliche Beeinträchtigung durch die Bindehautentzündung spricht nichts gegen den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung,
- Eine ärztliche Vorstellung ist in diesem Fall ebenfalls nicht notwendig,
- Antibiotische Augentropfen verkürzen den Verlauf einer Bindehautentzündung in fast allen Fällen nicht, so dass so gut wie immer darauf verzichtet werden kann.
Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit etc. können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus oben genannten Gründen nie sachgerecht wären. Sich gesund fühlende Kinder mit leicht verklebten Augen brauchen also nicht zum Arzt und müssen auch nicht heimgeschickt werden, sondern können einfach weiter mit den anderen Kindern in der Gemeinschaftseinrichtung betreut werden!
Drei-Tage-Fieber:
Das Drei-Tage-Fieber ist eine hochansteckende aber weitgehend harmlose Viruserkrankung (HHV6 Viren). Bis zum Ende des dritten Lebensjahres haben fast alle Kinder diese Infektion durchgemacht, die meisten davon ohne erkennbare Symptome. Kommt es zum Ausbruch der Erkrankung, so stehen das Fieber und ein kleinfleckiger Hautausschlag, vor allem an Brust, Bauch und Rücken, im Vordergrund.
Begleitausschläge im Rahmen von Virusinfekten
Bei vielen banalen Virusinfekten (z.B. Erkältungen oder Magen-Darm-Erkrankungen) kommt es im späteren Verlauf (meist eine Woche nach Erkrankung) zu Hautausschlägen, die völlig harmlos sind. Kinder mit Ausschlag und Juckreiz sollten dem Kinderarzt vorgestellt werden.
- Inder, die sich mit Ausschlag gesund fühlen, dürfen in der Gemeinschaftseinrichtung bleiben und müssen nicht ausgeschlossen werden.
- Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die Gemeinschaftseinrichtung sondern sollte daheim betreut werden bis es einen ganzen Tag lang gesund war.
- Dies beurteilen die Eltern (ggf.
zusammen mit den Erzieher/-Innen). Die Eltern können sich bei Bedarf vom Arzt zur Krankheit ihrer Kinder beraten lassen. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionen (Basierend auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Ergänzt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Landkreis Cuxhaven) – Stand 09/2017
Erkrankung | Inkubationszeit | Wiederzulassung | Attest | Ausschluss Kontaktpersonen | Ärztliche Meldepflicht | Benach -richtigungs -pflicht für Leiter der Einrichtung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verdacht | Jeder Fall | Ab zwei Fällen | ||||||
Masern | 1-2 Wochen | Frühestens 5 Tage nach Beginn des Ausschlages | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Röteln | 2-3 Wochen | Genesung | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Mumps | 12-25 Tage | Genesung, frühestens 9 Tage nach Beginn der Drüsenschwellung | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Windpocken | 1-4 Wochen | 1 Woche nach Krankheitsbeginn | Nein | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Scharlach, Strep.-A-Erkranungen | 1-3 Tage | Mit Antibiotikum nach 24 Stunden, sonst bei Genesung | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | |
Magen-Darm Erkrankungen | Ja (<6J) | |||||||
Noroviren |
6-50 Stunden | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Rotaviren |
1-3 Tage | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Campylobacter |
1-10 Tage | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Salmonellen |
6-72 Stunden | Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) |
Unbekannt |
Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja (<6J) | |
EHEC | 2-10 Tage | Genesung und 3 negative Stuhlproben | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Hepatitis A und E | 2-10 Tage | 1 Woche nach Beginn der Gelbfärbung | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja | |
Borkenflechte (Impetigo Contagiosa) | 2-10 Tage | Mit Antibiotikum nach 24 Stunden, sonst bei Abheilung | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
Keuchhusten | 7-20 Tage | Mit Antibiotikum nach 5 Tagen, sonst nach 3 Wochen | Nein | Nein, aber bei Husten Arztbesuch empfohlen | Ja | Ja | Ja | |
Hirnhautentzündung (Meningitis) | 2-10 Tage | Genesung | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Tuberkulose | 6-8 Wochen | Wenn nachweislich nicht mehr ansteckend | Ja | Nach Rücksprache mit Gesundheitsamt | Ja | Ja | Ja | |
Kopfläuse | Nach erster von zwei Behandlungen | Erstbefall: Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | ||
Krätze (Scabies) | 14-42 Tage | Nach Behandlung und Abheilung | Ja | Nein, aber Untersuchung erforderlich | Nein | Nein | Ja | |
Erkältung ohne Fieber | Kein Ausschlussgrund | Nein | Nein | Nein | Nein | |||
Grippaler Infekt mit Fieber (> 38,5°C) | nach 24h Fieberfrei | Nein | Nein | Nein | Nein | |||
3 Tage Fieber | 1-2 Wochen | nach 24h Fieberfrei | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Endemische Bindehautentzündung durch Adenoviren | 5-12 Tage | Genesung (Auge nicht mehr gerötet) | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Bindehautentzündung als Begleiterscheinung bei Erkältung | 5-12 Tage | Beschwerdefreiheit | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Hand-Mund-Fuß Krankheit | 4-7 Tage | bei gutem Allgemeinzustand (auch mit Ausschlag) | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Pfeiffersches Drüsenfieber | 7-30 Tage | Genesung | Nein | Nein | Nein | Nein | ||
Ringelröteln | 1-2 Wochen | bei gutem Allgemeinzustand (auch mit Ausschlag) | Nein | Nein | Nein | Nein |
Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne an uns oder an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Quelle: Modifizierte und erweiterte Version der Veröffentlichung des Gesundheitsamtes Düren Weitere Informationen beim Robert-Koch-Institut: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html
Wann Besserung bei Pfeifferschem Drüsenfieber?
Was ist das Pfeiffersche Drüsenfieber? – Beim Pfeifferschen Drüsenfieber – medizinisch infektiöse Mononukleose genannt – handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit. Auslöser ist eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus (EBV), einer Untergruppe von Herpesviren.
- Meist werden die Viren über Kontakt mit Speichel übertragen, beispielsweise beim innigen Küssen.
- Am häufigsten erkranken Jugendliche und junge Erwachsene.
- Man bezeichnet das Pfeiffersche Drüsenfieber daher auch als „Kusskrankheit” oder „Studentenfieber”.
- Bei vielen Menschen verläuft die Erkrankung mild.
In der Regel heilt die Infektion innerhalb von 2 bis 4 Wochen von allein und ohne Folgen aus. Für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem – beispielsweise aufgrund einer HIV-Infektion oder nach einer Transplantation – kann das Pfeiffersche Drüsenfieber allerdings gefährlich werden.
- Sie sollten daher den Kontakt zu erkrankten Menschen meiden.
- Hat man sich einmal mit EBV angesteckt, ist man ein Leben lang immun.
- Allerdings verbleiben die Viren nach der Erstinfektion im Körper und können bei einer geschwächten Immunabwehr wieder aktiviert werden.
- Ommt es bei ansonsten gesunden Menschen zu einer Reaktivierung, verläuft die Infektion meist ohne Symptome, da der Körper bereits Antikörper gegen das Virus gebildet und einen Immunschutz aufgebaut hat.
Diese Personen können das Virus dann unbemerkt an andere Menschen weitergeben.